Gestern war der große Tag:
die Bauantragsunterlagen im Kenntnisgabeverfahren - für die "Alleswissenwoller" unter Euch nach §51 LBO Baden-Württemberg - wurden bei der Gemeinde eingereicht. Für die geplante Flachdachgarage u. Carport war allerdings eine Befreiung notwendig. Telefonisch hat uns der liebe gute Sachbearbeiter vom Landratsamt (untere Baurechtsbehörde) die Zustimmung bzw. Bewilligung der Befreiung in Aussicht gestellt. Natürlich ist dies net ganz kostenlos - sondern eine Gebühr für diese Befreiung wird fällig :-(
Somit wird's nix aus dem kostengünstigen Kenntnisgabeverfahren. Wir hoffen aber, dass wir schneller loslegen können, zumal unser Bauantrag gestern bereits in der Gemeinderatssitzung als TOP aufgeführt wurde (das nennen wir mal eine schnelle Reaktionszeit).
In der Regel kann einen Monat nach Einreichung der Unterlagen mit dem Bauvorhaben begonnen werden - wäre da net die Befreiung!!!
Also heißt es warten .... aber das ist jetzt net ganz so schlimm, da sich der Winter mit SCHNEE wieder angekündigt hat.
Die richtige Finanzierungsbestätiung von FH ist heute eingetroffen. In der ersten Finanzierungsbestätigung war die von uns bislang nicht unterzeichnete Mehr-/Minderpreisliste bereits berücksichtig u. somit höher als der im Werkvertrag unterzeichnete Kaufpreis.
Wir werden die Finanzierungsbestätigung gleich Morgen ab zur Bank schicken, damit diese bis zur Bemusterung vorliegt.
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